Beitragsordnung

Nach § 2 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung auf der Sitzung vom 10.10.2017 folgende Ordnung für die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen beschlossen:

  1. Die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen soll sich nach der finanziellen Lage des Vereins richten und die persönliche wirtschaftliche Lage der Mitglieder berücksichtigen.
  2. Die Höhe der jeweiligen Beiträge wird, mit Ausnahme von Änderungen gemäß § 4 Abs. 2, durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Alle Änderungen werden in dieser Ordnung festgehalten und allen Mitgliedern mitgeteilt.
  3. Es werden derzeit folgende jährliche Mitgliedsbeiträge erhoben:
    • Vollmitglieder: 180€
    • Vollmitglieder (Studenten): 120€
    • Vollmitglieder (Auszubildende): 120€
    • Vollmitglieder (Schüler): 60€
    • Familienmitgliedschaft : 250€
    • Fördermitglieder: mindestens den doppelten Beitrag ihrer entsprechenden Stufe
  4. Es gilt folgender Aufnahmebeitrag: 0€
  5. Der Mitgliedsbeitrag muss bis zum 31. Januar eines jeden Jahres auf dem Vereinskonto eingegangen sein. Die Mitglieder haben hierfür Sorge zu tragen.
  6. Für das Jahr des Vereinseintritts ist der Mitgliedsbeitrag ab dem Eintrittsmonat anteilsmäßig in Zwölfteln des Jahresbeitrags zu entrichten.
  7. Falls nötig, können für bestimmte Vorhaben und Veranstaltungen Gelder für die Kostendeckung gesammelt werden. Dies hat auf freiwilliger Basis zu erfolgen.
  8. Als Zahlungsverzug wird eine Überschreitung des Überweisungs- bzw. Einzugsdatums von maximal drei Monaten toleriert. Bei Überschreitung dieser Frist können gemäß §14 Sanktionen verhängt werden.
  9. Änderungen an dieser Ordnung bedürfen der Zustimmung einer einfachen Mehrheit in der Mitgliederversammlung und müssen mit der Vereinssatzung vereinbar sein.
  10. Der Inhalt und eventuelle spätere Änderungen an dieser Ordnung sind allen Vereinsmitgliedern bekannt zu machen.